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   BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 124.80   

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https://dejure.org/1980,2820
BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 124.80 (https://dejure.org/1980,2820)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1980 - 6 C 124.80 (https://dejure.org/1980,2820)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1980 - 6 C 124.80 (https://dejure.org/1980,2820)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unzulängliche Urteilsbegründung - Ordnungsgemäße Erforschung des Sachverhalts bei nur informatorischer Anhörung des Wehrpflichtigen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 124.80
    Vielmehr muß das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Einzelfalles darauf abstellen, ob der Kläger nach seiner persönlichen Entwicklung, Lebensführung und seinem bisherigen Verhalten, den Einflüssen, denen er ausgesetzt war, sowie insbesondere der Motivation seiner Entscheidungsbildung die behauptete Gewissensentscheidung getroffen hat (vgl. BVerwGE 55, 217 [219]).

    In der neuen Verhandlung wird das Verwaltungsgericht nach förmlicher Vernehmung des Klägers als Partei die gesamten Umstände des Falles zu würdigen und die vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer genannten Grundsätze zu beachten haben.

  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80

    Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 124.80
    Wie der Senat in seinenzur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmten Urteilen vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - (NJW 1980, 2771) zur ärztlichen Sterbehilfe und vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - unter Aufhebung eines Urteils der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zum Schwangerschaftsabbruch entschieden hat, kennen die Stellungnahmen eines Wehrpflichtigen zu diesen Problemkreisen, die keinen unmittelbaren Bezug zum Kriegsdienst mit der Waffe haben, jedenfalls nicht allein als Maßstab für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer genommen werden.
  • BVerwG, 10.07.1980 - 6 C 38.80

    Kriegsdienstverweigerung eines Arztes - Differenzierte Stellungnahme - Ärztliche

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 124.80
    Wie der Senat in seinenzur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmten Urteilen vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - (NJW 1980, 2771) zur ärztlichen Sterbehilfe und vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - unter Aufhebung eines Urteils der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zum Schwangerschaftsabbruch entschieden hat, kennen die Stellungnahmen eines Wehrpflichtigen zu diesen Problemkreisen, die keinen unmittelbaren Bezug zum Kriegsdienst mit der Waffe haben, jedenfalls nicht allein als Maßstab für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer genommen werden.
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73

    Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 124.80
    Wie der Senat im Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - (Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30) näher ausgeführt hat, ist es in Kriegsdienstverweigerungssachen in der Hegel geboten, den Kläger förmlich als Partei zu verneinten und diese Parteivernehmung durch Beweisbeschluß (vgl. § 98 VwGO, § 450 Abs. 1 Satz 1 ZPO) anzuordnen.
  • BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73

    Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer Verfahrensrevision -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 124.80
    Dies ist um so bedeutsamer, als nach der ständigen Rechtsprechungdes Bundesverwaltungsgerichts für die Beurteilung des Vorliegens einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe das Verhalten, die Bekundungen und der Gesamteindruck des Wehrpflichtigen entscheidende Bedeutung haben (vgl. das angeführte Urteil vom 25. Januar 1974 sowie das Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 75.73 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80

    Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit der Waffe - Verwaltungsgerichtliches

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, daß in Prozessen, mit denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreichen will, sich seine förmliche Vernehmung als Partei zur Sache in aller Regel von vornherein als das Beweismittel anbietet, das zur Klärung der Frage des Vorliegens einer echten Gewissensentscheidung in erster Linie geeignet ist (vgl. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30] und 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 124.80 -).

    Wie der Senat u.a. in seinem bereits erwähnten Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 124.80 - betont hat, ist auch dann, wenn die Partei auf ihre Aussage - wie es regelmäßig der Fall sein wird - nicht beeidigt wird, die Förmlichkeit einer Parteivernehmung in Verbindung mit der ihr vorausgehenden Belehrung ein sachgerechtes Mittel, nicht nur dem Kläger und den sonstigen Verfahrensbeteiligten, sondern auch dem Gericht selbst die Bedeutung und die Gewichtigkeit der Bekundungen des Kriegsdienstverweigerers vor Augen zu führen.

  • BVerwG, 07.07.1981 - 6 C 230.80
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung immer wieder hervorgehoben, daß in Prozessen, mit denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreichen will, sich seine förmliche Vernehmung als Partei zur Sache in aller Regel von vornherein als das Beweismittel anbietet, das zur Klärung der Frage des Vorliegens einer echten Gewinsensentscheidung in erster Linie geeignet ist (vgl. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 18.73 - [BWerwGE 44, 313, insbesondere 323] und vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 124.80 -).

    Wie der Senat unter anderem in seinem bereits erwähnten Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 124.80 - betont hat, ist auch dann, wenn die Partei auf ihre Aussage - wie es regelmäßig der Fall sein wird - nicht beeidigt wird, die Förmlichkeit einer Parteivernehmung in Verbindung mit der ihr vorausgehenden Belehrung ein sachgerechtes Mittel, nicht nur dem Kläger und den sonstigen Verfahrensbeteiligten, sondern auch dem Gericht selbst die Bedeutung und die Gewichtigkeit der Bekundungen des Kriegsdienstverweigerers vor Augen zu führen.

  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 13.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Vernehmung des Wehrpflichtigen - Richterwechsel

    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des erkennenden Senats über die Bedeutung der förmlichen Vernehmung eines Kriegsdienstverweigerers durch das Verwaltungsgericht für die Entscheidung über sein Anerkennungsbegehren (vgl. dazu insbesondere Urteile vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 124.80 - und 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122]).
  • BVerwG, 03.06.1981 - 6 C 17.81

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge einer unzureichenden

    Allerdings ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Kriegsdienstverweigerungssachen in der Regel geboten, den Kläger förmlich als Partei zu vernehmen und diese Parteivernehmung durch Beweisbeschluß anzuordnen (vgl. Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30] und vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 124.80 -).
  • BVerwG, 03.06.1981 - 6 C 29.81

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge einer unzureichenden

    Allerdings ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Kriegsdienstverweigerungssachen in der Regel geboten, den Kläger förmlich als Partei zu vernehmen und diese Parteivernehmung durch Beweisbeschluß anzuordnen (vgl. Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30] und vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 124.80 -).
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